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GO-Kompetenz

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Da ich grade am prokrastinieren bin, eine Anmerkung zum BuVo-Streit:

Es ist nicht ganz klar worüber nun wirklich gestritten wird, darum sind hier kurz die Annahmen zusammengetragen.

1. Der BuVo streitet sich (yay, nach dem Seipenbusch-Lauer-Vorstand bieten Vorstandssitzungen eh nicht mehr den selben Unterhaltungswert ;)

2. Es soll Johannes in der geschlossenen Vorstandssitzung in Hamburg nahegelegt worden sein (inklusive Beschluss 8:1), (ob Verbot oder nicht sei mal dahin gestellt) mindestens fürs erste keine Fernsehauftritte zu machen bzw. alle Medien zu meiden.

3. Johannes hält sich nicht an die Mehrheitsentschiedung gegen ihn und verabredet eine TV-Sendung.

4. Teile vom Rest des Bundesvorstands sind sauer.

5. Der Streit wird teilweise dann auf twitter ausgetragen.

Dort findet sich von Johannes, als Antwort auf die Kritik sich nicht an Mehrheitsentscheidungen zu halten, folgende Aussage:

“ich respektiere Mehrheitsentscheidungen, wenn sie in der Kompetenz der abstimmenden Gruppe liegen.”

Es ist nun nicht ganz ersichtlich, ob es sich wirklich um das TV-”Verbot” handelt, aber es spricht doch einiges dafür, darum tun wir so als ob.

 

Die Frage ist jetzt, in wessen Kompetenzbereich TV-Auftritte liegen und wer wem was sagen darf.

Die Geschäftsordnung des Bundesvorstands, die die Zusammenarbeit regelt,  gibt dazu folgende Sachen her:

1Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. 2Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 3Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.”

Hier wird nun nicht geklärt, inwieweit sich ein Bundesvorstandsmitglied an die gemeinsamen Entscheidungen halten soll, es lässt also durchaus Spielraum für Johannes hier entsprechend seines Tätigkeitsbereiches zu handeln. Wobei bei weiterem Lesen der GO, diese Formulierung eher auf eine Zusammenarbeit von z. B. Presse-Buvo und Schatzmeister abzielt, als auf die Personen mit gleichem Tätigkeitsgebiet.

Außerdem regelt die GO noch die Geschäftsbereiche/Tätigkeitsbereiche der einzelnen Bundesvorstände, die mit folgender Anmerkung versehen sind:

“(*) Die Zahlen in Klammern geben die Rangfolge an, in der das jeweilige Vorstandsmitglied in dieser Funktion als Vertretung fungiert.”

Es ist anzunehmen, das Rangfolge durchaus auch “hat das sagen bedeutet”, denn Sven würde als BundesGensek bestimmt auch etwas ungehalten reagieren, wenn Tarzun oder Swanhild hier entgegen seiner expliziten Ansagen (bzw. Ansagen des gesamten BuVos)  im Bereich Mitgliederverwaltung tätig würden.

Und dort steht bei Johannes “Vertretung der Partei nach außen (Medien und externe Gruppen) (3)” – das heißt, es gibt mindestens zwei Bundesvorstände, nämlich Bernd und Sebastian, deren Zuständigkeit es eher als ist die von Johannes. Dazu gehört im Zweifel nicht nur, die tatsächliche Vertretung nach außen, sondern auch die Überlegungen, wie die Partei und von wem nach außen vertreten werden soll.

Zusätzlich ist auch die Zuständigkeit für Presse nicht bei Johannes, sondern bei den restlichen Mitgliedern des Vorstandes.

Wenn es also bei dem Streit um die Außendarstellung geht, so widerspricht Johannes eigentlich den verabredeten Regeln des Vorstands, dass sowas dann Streit verursacht ist natürlich klar. Selbst wenn man von den anderen 8 Vorstandsmitgliedern die aus der Entscheidung rausnimmt, deren Aufgabe (aka. Kompetenbereich) nicht die Außendarstellung ist, so wird Johannes immer noch von 2 höherrangigen zuständigen Bundesvorstandsmitgliedern überstimmt.

So zumindest eine Interpretationsmöglichkeit der BuVo-Geschäftsordnung, die sich natürlich auch auf die anderen Tätigkeitsgebiete übertragen ließe. Die Geschäftsordnng regelt die Zusammenarbeit und nach diesen Überlegungen und den wenigen bekannten Fakten ist zumindest die verlinkte Twitter-Argumentation von Johannes nicht ganz haltbar, der Unmut der anderen entsprechend nachvollziehbar.

Was für Möglichkeiten gibt es nun den Konflikt aufzulösen?

Zum einen könnte man die Tätigkeitsbereiche in der GO neu verteilen. Also Johannes diese Kompetenz nehmen oder ihm gleichen Entscheidungsrang geben. In beiden Fällen müsste sich der Rest des Bundesvorstands. nach dem er seine Kritik bereits geäußert hat, nicht mehr für das Verhalten von Johannes rechtfertigen.

Man kann es natürlich auch dabei belassen. Dafür gibt es Tätigkeitsberichte und im Zweifel eine Einzelentlastung des Vorstands. Dort kann die Basis dann noch einmal bewerten ob sie mit einem Bundesvorstand zufrieden ist oder nicht.

Unabhängig davon, sollte der Bundesvorstand noch einmal über die Definition und Entscheidungsrangfolge der verschiedenen Tätigkeitsbereiche nachdenken um hier Klarheit für jedes Vorstandsmitglied zu schaffen, welche Befugnisse/Entscheidungskompetenzen ihm durch die entsprechende Rangfolge eingeräumt werden und wie ein Verstoß gegen entsprechende Entscheidungen vom Rest gewertet werden wird.

Alles in allem ist der Streit im Moment gar nicht so schlimm. Da haben wir früher schon wesentlich schlimmer Sachen erlebt und sollte auch von uns nicht überinterpretiert werden.

Unsere lieben Bundesvorstände sind ja nun auch erwachsen und ich denke mal in der Lage diesen Konflikt irgendwie zu lösen. Ansonsten müssen wir eben an die strategischen Popcornreserven. Oder natürlich das mit dem Programm machen. Wisst schon.

P.S. Es sei noch gesagt, dass mir leider keine gute Stelle über den Weg gelaufen ist, um einen Eilkompetenz-Witz einzuschieben ;) Achja, die guten alten Zeiten.

 


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